§1 Wirkungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im
Folgenden als "Klienten" bezeichnet. Die AGB werden vom Klienten automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt.
Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.
§2 Auftragserteilung und Leistung
2.1 Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Beratungsvertrag, bzw. der schriftliche Auftrag des Klienten an uns,
in dem Leistungsumfang und Vergütung festgehalten sind. Der Auftrag erfolgt in jedem Fall Ergebnisoffen. D.h. der Erfolg wird nicht geschuldet.
2.2 Der Klient kann uns Aufträge in folgenden Formen erteilen: telefonisch, postalisch per Fax und per E-Mail.
Ebenso nehmen wir formlose Aufträge entgegen. Der Klient erhält nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung per E-Mail und separater Post.
Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als erteilt, angenommen und der Beratungsvertrag als zustande gekommen. Diese Auftragsbestätigung ist maßgeblich
für Leistungsumfang, Liefertermin oder Vertragsdauer und Preis.
2.3 Bei Bedarf ziehen wir externe Berater hinzu. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen
ausschließlich zwischen uns und dem Klienten, sofern nicht explizit Anderes schriftlich mit uns vereinbart wurde.
2.4 Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen sind von beiden Parteien schriftlich
festzulegen und zu bestätigen. Sie werden als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Klienten.
§3 Preise
3.1 Sollte sich der Sachstand während der Erbringung von Leistungen seitens des Klienten verändern
und wir diesen Umstand nicht zu vertreten haben, sind wir auch ohne vorausgehende oder ankündigende Mitteilung an den Klienten berechtigt vereinbarte Preise anzupassen.
3.2 Auf alle Preise unserer Leistungen ist die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 19 %) aufzurechnen.
§4 Zahlung und Fälligkeit
4.1 Unser Anspruch auf Zahlung des Preises entsteht für jede einzelne Leistung oder Teilleistung
sobald diese von uns erbracht wurde. Alle erbrachten Leistungen von uns, die in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als
im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind abrechenbare Nebenleistungen, die auf Nachweis gesondert zu vergüten sind.
4.2 Sobald die Rechnung dem Klienten zugestellt ist, ist der Rechnungsbetrag umgehend zur Zahlung fällig.
4.3 Der Klient kommt auch ohne Mahnung durch uns in Verzug, falls die Zahlung nicht innerhalb
von 10 Tagen nach Fälligkeit oder Zugang der Rechnung erfolgt. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
des zur Fälligkeit geltenden 3-Monats Euribor + 3% zu berechnen.
4.4 Zur Aufrechnung und Zurückhaltung gleichartiger Forderungen ist der Klient nur berechtigt,
wenn sie rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht
auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.
§5 Lieferfristen und Termine
5.1 Lieferfristen gelten nur als Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine, die nach bestem Wissen
und Gewissen angegeben werden.
5.2 Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Klienten erst dann zur Geltendmachung der ihm
gesetzlich zustehenden Rechte, wenn uns eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde.
5.3 Bei Verletzung der Mitwirkungspflicht des Klienten (§6) verlieren vereinbarte Lieferfristen ihre Gültigkeit.
§6 Mitwirkungspflicht des Klienten
6.1 Der Klient stellt uns alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen,
Informationen und Materialien zur Verfügung.
6.2 Eine aktive Mitarbeit des Klienten ist zur Leistungserbringung Voraussetzung und zwingend erforderlich.
§7 Verschwiegenheitsklausel
7.1 Wir sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen der Beratungstätigkeit bekannt gewordenen
betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit
gilt im gleichen Maße für unsere Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages
und kann nur durch den Klienten selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, die zum Zwecke
der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
Vom Klienten an uns übergebene Unterlagen, Dokumente, o.ä. werden nur auf Anforderung, längstens eingehend 30 Tage nach
Leistungserbringung, an den Klienten zurückgegeben.
7.2 Zum Schutz von Know How des Klienten oder unser Know How oder zur Vermeidung von Neuheitschädlichkeit
durch die einzelnen Parteien ist vor der Aufnahme entsprechender Beratungstätigkeit eine gegenseitige Geheimhaltungsvereinbarung zu treffen.
§8 Schutzrechte
8.1 Sollten sich durch uns während der Beratungstätigkeit neuheitliche Ideen oder Verfahren ergeben, die
durch oder für den Klienten zum Gebrauchsmuster oder Patent angemeldet werden, sind wir in der Anmeldung als Erfinder und Mitanmelder zu benennen.
Recherche-, Anmeldekosten und Gebühren, sowie weitere aus Anmeldung bis Eintragung und Aufrechterhaltung des Patentes oder Gebrauchsmusters entstehende
Kosten sind allein, fristgerecht und vollständig durch den Klienten zu tragen. Eine Verwertung oder gewinnbringende Anwendung dieser Schutzrechte ist durch
den Klienten gesondert, nach prüfbaren Belegen vergüten. Einsichtnahme ist zu gewähren. Eine entsprechende Vereinbarung oder Lizenz ist vor der Anmeldung
zum Gebrauchsmuster oder Patent schriftlich abzuschließen. Ein Anspruch auf Schadenersatz jeglicher Art gegen uns ist aus einer erfolgten Anmeldung
oder Leistungen hierfür nicht abzuleiten.
8.2 Sollten sich durch uns während der Beratungstätigkeit
neuheitliche Ideen oder Verfahren ergeben,
die durch den Klienten oder durch uns nicht zum Gebrauchsmuster oder Patent angemeldet werden,
jedoch eine Verwertung oder gewinnbringende Anwendung dieser Ideen oder Verfahren durch den
Klienten stattfinden, ist dies durch den Klienten gesondert nach prüfbaren Belegen zu vergüten.
Einsichtnahme ist zu gewähren. Eine entsprechende Vereinbarung oder Lizenz ist vor Aufnahme einer
Verwertung oder gewinnbringenden Anwendung schriftlich abzuschließen. Ein Anspruch auf Schadenersatz
jeglicher Art gegen uns ist aus einer erfolgten Verwertung oder Anwendung der Ideen oder
Verfahren, oder Leistungen hierfür, nicht abzuleiten.
§9 Zusätzliche Vergütungen
9.1 Sollten sich durch oder aus unseren erbrachten Leistungen oder Beratungen Leistungs-, Produktionssteigerungen
oder neue verwertbare Produkte für den Klienten ergeben, wird dies durch ein
zusätzliches Erfolgshonorar vergütet. Die zusätzliche Vergütung erfolgt in Höhe von 4% der zu erwartenden
Einsparung oder der zu erwartenden zusätzlichen Erträge, deren Umfang in gemeinsamer Abstimmung
mit dem Klienten nach prüfbaren Belegen festgestellt wird. Zur Feststellung ist Einsichtnahme
zu gewähren. Als Berechnungsgrundlage gilt dabei ein Zeitraum von 5 Jahren. Die Vergütung
erfolgt als Einmalzahlung nach Feststellung oder nach schriftlicher Abstimmung in 5 gleichen Teilbeträgen
jährlich zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres des Klienten.
§10 Haftung
10.1 Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir
ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haften wir in demselben Umfang.
10.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (10.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz
statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln,
Verzugs oder Unmöglichkeit.
10.3 In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt.
10.4 Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren,
übernehmen wir nicht.
§11 Mängel
11.1 Wenn der Klient nicht innerhalb von 30 Tagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende
Mängel anmeldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt.
11.2 Sollte der Klient eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch ein von einem
Dritten erstelltes, seriöses Gegengutachten untermauert werden.
11.3 Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss uns die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden.
Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Klient das Recht auf Minderung oder Wandlung.
11.4 Wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist - hier gilt die individuell vereinbarte
Lieferfrist als Richtwert - und wir eine vom Klienten schriftlich mitgeteilte, angemessene Nachfrist nicht einhalten konnten, ist der Klient zum
Rücktritt aus dem Vertrag berechtigt.
§12 Salvatorische Klausel
12.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden,
so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten,
die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.
§13 Anzuwendendes Recht
13.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Klienten und uns ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
§14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Erfüllungsort ist der Sitz unserer Beratungsfirma in Döhlau.
14.2 Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen uns und dem Klienten
ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz in Döhlau örtlich zuständige Gericht vereinbart.
- Caliebe Marketing Services e.K. -
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